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1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 439

1859 - Lübeck : Rohden
Xxii. §. 4. Begründung der habsburgischen Macht in Deutschland. 43!) schönere Reiche im Osten und Westen dazu. Jedoch geschah das Wachsthum der habsburgischen Macht nicht so schnell und nicht in ununterbrochener Dauer. Schon Rudolf mußte den Schmerz erle- den, daß die Fürsten sich weigerten, seinen Sohn Albrecht zu sei- nem Nachfolger zu erwählen. Als dann nach der kurzen und kläg- lichen Zwischenregierung Adolf's von Nassau (1291—98) Albrecht dennoch den Thron gewann, waren zwar alle seine Bestrebungen darauf gerichtet, seine Hausmacht zu erweitern und sie auch in anderen Gegenden Deutschlands zu begründen, aber ohne Erfolg. Auch die schönen Länder Böhmen und Mähren, welche er schon in seiner Hand zu haben meinte, mußte er in den Besitz eines andern Fürstenhauses (Luxemburg) übergehen sehen, und erst über ein Jahrhundert später durfte das habsburgische, durch manche schwere Führungen inzwischen vielfach geläuterte Fürstenhaus diese Gebiete als sein Eigenthum er- werben. Albrecht selbst erlebte noch eine empfindliche Minderung seiner schweizerischen Hausmacht, welche in ihrer weitern Entwicklung schon die spätere Trennung der schweizerischen Eidgenossenschaft von Deutschland anzukündigen schien. Was jetzt Schweiz genannt wird, wurde vor Alters theils zu Burgund, theils zu Alemannien oder Schwaben gerechnet. Von Schwaben, dem hohenstaufischen Herzogthum, war seit 1097 das soge- nannte Oberalemannien abgelöst und kam an die Herzoge von Zäh- rin gen, welche die ganze südwestliche Ecke des jetzigen Deutschland sammt der Schweiz beherrschten. Das Haus der Zähringer starb aber 1218 aus, ohne daß wieder neue Herzoge eingesetzt wurden. Die bis- herigen Lehensleute der Herzoge, eine Anzahl Grafen, einige Bischöfe, Aebte und freie Städte wurden nun selbständig und erkannten nur noch den Kaiser als ihren Oberherrn an. Die Habsburger, als erb- liche Landgrafen des Aargau, waren zugleich Inhaber der Landvogteien in Uri, Schwyz, Unterwalden und einigen anderen Herrschaften ant Vier- waldstättersee. Die Bewohner dieser Gegend, welche bis auf wenige edle Geschlechter aus unfreien Männern bestanden, versuchten es nach König Rudolf's Tode sich von der habsburgischen Landgrafschast los- zureißen und als freie Landgemeinden sich freie Landgerichte unter ihren Landammännern anfzurichten, und traten deshalb zu einer Eidgenossen- schaft zusammen. Das gelang ihnen freilich während Albrecht's Re- gierung keineswegs nach Wunsch, aber unter der Regierung des nach- folgenden Königs Heinrich Vii. wurden ihre Forderungen ihnen doch größtentheils gewährt, und sie haben sie hernach gegen die erneuten Ansprüche der Habsburger mit Glück vertheidigt. Die allbekannte Ge- schichte von Tell's Apfelschuß und dem Landvogt Geßler hat sich freilich bei genauerer Forschung als eine Dichtung erwiesen. Aber die von jenem ersten Versuch einer Losreißung herbeigeführte Bewegung in der Schweiz hat gleichwohl eine bedeutende Nachwirkung gehabt.

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 469

1859 - Lübeck : Rohden
Xxn. §. 13. Erhebung der östreichisch-burgundisch-spamschm Macht. 469 Frtedrich's Iii. Sohne, ihre Hand gab. Zwar griff nun sogleich der französische König zu und wollte alle Provinzen, welche als französische Lehen galten, einziehen. Aber obwohl er die Bourgogne und einige Grafschaften des nördlichen Frankreichs wirklich wegnahm, so blieb doch Marimilian's Heirathsgut und das Erbe seines Sohnes Phi- lipp noch immer so groß, reich und mächtig, daß mancher König ihn darum beneiden mochte. Der blendende Glanz und die gewählten Sitten des burgundischen Hofes waren freilich mit den alten Herzögen zu Grabe gegangen. Aber ein neuer Schimmer vielbeneideter Herrlich- keit fiel auf die burgundischen Lande zurück, da Maximilian deut- scher Kaiser und sein Sohn Philipp König von Spanien wurde. Das letztere war so geschehen. Philipp hatte die Johanna gehei- rathet, die Tochter Ferd inand's und Jsabella's, welche die beiden bis- her gesonderten Königreiche Aragon und Castilien vereinigt hatten, um sie ihrem Sohne als ein ungetheiltes Königreich zu hinterlassen. Aber der Sohn starb, auch die übrigen Kinder starben und das gesammte Reich fiel an die Johanna, Philipp's Gemahlin. Zum spanischen Reich gehörten aber damals nicht bloß die neu entdeckten Länder Amerika's, sondern auch Sicilien und Neapel sammt den übrigen bedeutenden In- seln des Mittelmeeres. Welch eine Ländermasse, die auf diese Weise zu- sammenkam, und die nach Philipp's frühzeitigem Tode auf seinen Sohn Karl (den nachherigen Kaiser Karl V.) überging. Was Wun- der, daß sich schon Maximilian, der von Natur ein überaus beweg- licher und phantastischer Mann war, in den großartigsten Plänen wiegte, wie er ganz Italien erobern, wie er die Türken aus Europa verjagen, wie er gar Papst werden wollte. So wunderlich der letzte Gedanke uns auch scheinen mag, so lag er doch damals nicht so ganz abseiten. Denn die Päpste waren, so lange Maximilian sie kannte, nichts weniger als geistliche Väter der gestimmten Christenheit; sie wa- ren mächtige italienische Fürsten, welche mit List und Gewalt ihren Kirchen- staat im Mittlern Italien zu erweitern suchten. Zog doch Papst Ju- lius Ii. (1503 —15) im Panzerrock an der Spitze seiner Truppen ge- gen die benachbarten Fürsten selbst in's Feld. Ihren Einfluß in den übrigen Staaten der Christenheit hatten sie durch besondere Verträge (Concordate) in Folge der großen Concilien großentheils eingebüßt. Nur in Deutschland wollten sic noch immer nicht von ihren alten Anmaßungen lassen; da mischten sie sich noch immer in alle weltlichen Angelegenheiten, bestätigten deutsche Fürsten oder setzten sie ab, gaben Privilegien, verstatteten Zölle, entschieden in Rechtsfragen, eröffneten Reichstage und wollten bei allen inneren deutschen Verhältnissen doch auch ihr Gutachten abgeben. Wäre Deutschland ein einiges Reich ge- wesen, wie leicht hätten sich solche päpstliche Eingriffe zurückweisen las- sen! Aber in dem großen Staatenbund von vielen hundert unabhän- gigen Gewalten, Fürsten und Städten, wo meist ein Nachbar gegen den andern stand, gab es immer noch genügsame Gelegenheit, den altgewohn- ten Einfluß geltend zu machen, bald zum Vortheil, bald zum Nachtheil des Kaisers. Sollte man es da dem alternden Maximilian verar- gen, wenn er die fremde Gewalt, die ihm noch immer in sein deutsches

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 472

1859 - Lübeck : Rohden
472 Xxii. 14. Wledererhebung Frankreichs. deutschen Könige kaum jemals gelangt waren. Aus den herrenlos um* herschweifenden Banden entlassener Krieger machte er streng discipli- nirte, vom König in Eid und Pflicht genommene Soldtruppen — das erste stehende Heer. Um dies^Heer zu besolden, führte er eine jährlich wiederkehrende Steuer ein und begann den Geldhaushalt Frankreichs durch Auflagen und Anleihen bereits in die moderne Bahn zu bringen- Um ja kein Geld unnöthiger Weise aus dem Lande gehen zu lasten, noch dazu zur Verstärkung einer fremden Macht, entzog er dem Papst fast alle bisherigen Gefälle aus Frankreich, setzte dagegen durch die pragmatische Sanction fest, daß die Wahlen der sranzöstscken Bischöfe vom Papst unabhängig sein und von den Wahlcapiteln vollzogen wer- den sollten — worauf fußend der spätere König Franz I. alle Wah- len aufhob und sämmtliche geistliche Stellen aus eigner Machtvollkom- menheit besetzte. Was Karl Vii. begonnen, vollendete sein Sohn Ludwig Xi. (1461 —68), ein Mensch völlig ohne Gewissen, man sollte meinen ohne Herz; aber von einem schneidendscharfen Verstand, mit rückstchtslosester Energie und Gewandtheit das eine Ziel verfolgend: Erhöhung der Königsmacht und der Macht Frankreichs. Er war es, der die immer noch gefährlichen großen Lehensträger vollends nieder- warf, und wenn er sie auch mit Gift aus dem Wege schaffen mußte. Er war es, der, um den Adel zu bekämpfen, die Städte und Provin- ztalstände hob, sie durch besondere Vorrechte begünstigte und wo es sein mußte, sie selber zum Widerstand gegen die großen Landherren ermuthigte. Er vermochte es, durch Freigebigkeit und Erpressung, durch Begünstigung und durch Grausamkeit, durch abergläubische Gottes- dienstlichkeit und durch ränkevolle Hinterlist sein unruhiges Volk der- maßen zu beherrschen, zum Gehorsam zu zwingen, daß Jedermann vor einer solch absoluten Königsgewalt, die hier zum ersten Mal innerhalb der Christenheit erschien, erschrak. Und wohl hatten sie Grund zu er- schrecken. Karl der Kühne von Burgund hatte es bereits erfahren, wessen sich die benachbarten Fürsten von dem französischen Despoten zu versehen hätten. Nach ihm erfuhr es Kaiser Maximilian. Erst raubte ihm der Vater, Ludwig Xi.,das schöne Erbeseiner Gemahlin, diebour- gogne, dann schickte ihm der Sohn, Karl Viii. (1483—98), die ver- lobte Braut, Maximilian's Tochter, schimpflich zurück und raubte ihm statt dessen die eigne bereits ihm angetraute Gemahlin, die Erbin von Bretagne, und ihr Land dazu. Die alten italienischen Lehen des deutschen Reichs, das gesammte Oberitalien, einst der Tummelplatz einer kühnen und glänzenden deutschen Ritterschaft, herrlicher Fürsten und mächtiger Kaiser, war jetzt zum fast unbestrittenen Gebiet franzö- sischer Waffen und französischer Einflüsse geworden. Kaiser Maxi- milian, der stets bewegliche, unermüdliche, aber wenig klare und durchgreifende Mann, versuchte es auf alle Weise, den Franzosen dies Territorium streitig zu machen. Er hatte sich mit einer Tochter des Herzogs von Mailand vermählt, dennoch mußte er selbst den französi- schen König mit dem Herzogthum belehnen. Er suchte im Bunde mit den Franzosen wieder einigen Einfluß in Italien zu erkämpfen, aber die Franzosen schlossen zu gelegener Zeit ihren Frieden ab und lie-

4. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 436

1859 - Lübeck : Rohden
43g Xxii. §. 3. Deutschlands Wiedererhebung aus tiefster Verwirrung. mächtigen Herrn und wirklichen Obern mehr über sich leiden woll- ten, zwei Fremdlinge zu gleicher Zeit zu deutschen Königen erhoben wurden, der gelehrte Alfons von Cast i lien und der reiche Ri- chard von Cornwallis — da ging auch die letzte Spur einer wirklichen Königsgrwalt in Deutschland verloren. Freilich regiert haben diese fremden Fürsten, von denen der eine niemals, der andere nur auf kurze Zeit den deutschen Boden betrat, genug und übergenug in Deutschland. Besonders Richard bat genug Befehle erlassen, Urkunden ausgestellt, Schenkungen gemacht, Rechte verliehen, aber Alles auf Kosten des Reichs und zur Verminderung der könig- lichen Macht- Alle königlichen Vorrechte kamen nach und nach in die Hände untergeordneter Gewalten; die vornehmeren Fürsten wur- den so gut wie selbständig, und die geringeren wollten nicht Zurück- bleiben. Wie die Herzöge, Markgrafen, Landgrafen u. s. tt)., so wur- den auch die Bischöfe und Aebte reichsunmittelbar, d. h. sie galten selber als Herzöge und hatten die Grafenrechte in ihrem Gebiete, ohne daß irgend ein Höherer über ihnen gestanden hätte, außer dem König. Ja auch einzelne Genossenschaften, Vogteien und Städte er- langten dieselben Rechte. Alle organische Gliederung des Lehenreiches hörte auf, es blieb nur eine große Menge gleichberechtigter Fürsten und Stände neben einander. Aber in dem Uebermaß des Nebels lag auch die Noihwendigkeit und das Mittel der Heilung. So konnte es, das fühlte Jeder, nicht länger fortgehen, die „kaiserlose schreckliche Zeit" mußte ein Ende nehmen. Und wunderbar lenkte der Herr die Herzen der Wähler, als sie 1273 in Frankfurt zusammentraten, um den deutschen Landen ein neues Oberhaupt zu geben. Sie wollten einen ja nicht allzu mächtigen Mann, der ihnen mit dem vollen Nachdruck königlicher Machtfülle hätte entgegentreten können, und erwählten — Rudolf von Habsburg. Gerade dieser Mann aber war es, der nach Gottes wunderbarem Rathschluß nicht bloß dazu bestimmt war, eine neue, bessere Zeit über Deutschland herbei- zuführen, sondern auch jenes große und ruhmvolle Reich zu gründen, welches deutsche Sitte und Bildung bis tief in den fernen Osten verbreiten und Jahrhunderte hindurch die festeste Stütze unseres Va- terlandes sein sollte. An der biedern und frommen Heldengestalt Rud olf's von Habs- burg erwärmt sich wieder unser deutsches Herz. Das war ein Fürst von altem Schrot und Korn, ein Muster deutscher Redlichkeit und Treue, nüchtern, ernst, besonnen, strenggerecht und doch so mild, freund- lich und herablassend. Sein Andenken ist in unzähligen Liedern und

5. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 498

1859 - Lübeck : Rohden
498 Xxiii. §. 7. Bekenntniß und Bündniß der Evangelischen. davon waren die Evangelischen in Deutschland überzeugt, hatten auch sie zu erwarten. So wie der Kaiser sich den deutschen Grenzen näherte, machte Jedermann sich auf schweren Krieg und Verfolgung gefaßt. §. 7. Bekenntniß und Bündniß der Evangelischen. Was thaten nun Luther und seine Freunde, was thaten die Für- sten und Städte, die ihm anhingen, als der mächtige Kaiser mit der entschiedenen Absicht, sie zu verderben, über die Alpen daherzog? For- derten sie mit feurigen Worten zum Widerstand auf, riefen sie ihre Freunde und Genossen zum Kampf für die heiligsten Güter, für die Freiheit der Predigt, für die Reinheit der Lehre? Nichts weniger. Sie erklärten: um des Glaubens willen dürfe man nicht zu den Waf- fen greisen, man müsse die Noth und den Schaden tragen. Der Kurfürst von Sachsen war entschlossen, dem Kaiser sein Land zu öffnen, und ihn darin nach Willkür verfahren zu lassen. Das war auch die Meinung des Markgrafen von Brandenburg, der Stadt Nürnberg und der anderen evangelischen Fürsten und Städte. Man hatte zwar schon längst daran gearbeitet, sich näher zu verbinden, sich zu gemein- samem Widerstand zu rüsten, besonders der feurige Landgraf Philipp von Hessen hatte sehr dazu gedrängt. Aber jetzt, da der Kaiser er- scheint, der rechtmäßige Oberherr, läßt man alle kriegerischen Gedan- ken fahren. Man tritt zusammen, ja, man beräth sich, aber nicht über Vertheidigungsanstalten, über Stellung von Mannschaft, Befe- stigung von Schlössern, sondern über die Ausarbeitung einer kleinen Schrift, über die Feststellung einer Reihe von Artikeln, über die Un- terzeichnung eines Bekenntnisses, welches Melanchthon unter Luther's Zustimmung ausgeschrieben, und welches nun die Fürsten von Sachsen Hessen, Lüneburg, Anhalt und Brandenburg nebst etlichen Städten sich aneigneten und Unterschrieben. Das ist die berühmte augs- burgische Confession, das noch heute zu Recht bestehende Be- kenntniß der evangelischen Christenheit, nebst Luther's Katechismus der wertheste Eckstein der lutherischen Kirche. Sie ward am 25. Juni 1530 auf dem Reichstage zu Augsburg vor Kaiser und Reich feier- lich verlesen, und von Allen, welche der Wahrheit die Ehre gaben, mit größter Theilnahme und Beifall ausgenommen. Die Katholischen konnten sie nicht widerlegen, obwohl sie es versuchten. Sie gaben es bald auf, wider das Schwert des Geistes, wider das Wort Gottes mit gleichen Waffen zu kämpfen; sie griffen schnell zu einer andern Widerlegung — durch Gewalt. Zwar nicht die Mehrzahl der

6. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 610

1859 - Lübeck : Rohden
610 Xxv. §. 9. Deutschlands Elend, Schmach und Knechtschaft. zelner Reichsstände für die Gewährung etlicher leerer Formalitäten bewilligte. Der Kaiser konnte also weder über Geld noch über die Soldaten des Reichs verfügen. Jeder Landesherr, und wäre es auch ein noch so kleiner Abt oder Graf gewesen, mußte erst um seine Zustimmung gefragt werden, wenn er auch nur einen einzelnen Sol- daten oder ein paar Gulden für Reichszwecke hergeben sollte. Solche Zustimmung aber erfolgte fast niemals, oder wenn sie erfolgte, so doch nicht einstimmig und nicht aufrichtig und wirksam. Die deutsche Reichsarmee, buntscheckig wie eine Narrenjacke, großentheils aus zusammengelaufenem, nicht im mindesten eingeübtem Gesindel, wohl gar aus Zuchthäuslern bestehend, unverpflegt, von keinerlei gemein- samem Interesse beseelt, in sich selbst zerrissen, feindselig, mißtrauisch wie die Landesherren selber, war schon zum Sprichwort geworden für Jung und Alt. Mit der Finanzwirthschaft stand es so schlecht, daß, als endlich einmal etliche tausend Gulden bewilligt waren, um ein neues Justizgebäude für das Reichskammergericht aufzuführen, nach vierzehn Jahren erst etliche kleinere Staaten angefangen hatten, etliche hundert Gulden einzuzahlen. Nicht minder sprichwörtlich war das R e i ch s- kammergericht zu Wetzlar selber geworden, ein Gericht, welches alle Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Reichsstanden oder zwi- schen den Fürsten und ihren Unterthanen entscheiden sollte, und wel- ches in seinem Schlendrian 63,000 Processe ruhig hatte liegen und in Vergessenheit begraben^, lassen, überhaupt nur mit solchen Pro- cessen sich beschäftigte, wo die Parteien sehr drängten und viel Geld gaben. Und auch dann wurde gewöhnlich das Urtheil erst fertig, wenn Kläger und Verklagte sammt ihren Erben gestorben waren und Niemand mehr ein Urtheil haben wollte. Denn Niemand führte die Aufsicht, und wenn ja einmal durch den Reichstag eine Unter- suchung angestellt wurde, so schlug man wohl die Hände zusammen über die Masse von Bestechungen, Unterschleifen, Nichtswürdigkeiten und Ungerechtigkeiten, aber anders wurde es darum doch nicht. Die grö- ßeren Fürsten bekümmerten sich überhaupt nicht mehr um das Reichs- kammergericht, hatten auch zum Theil das Recht, daß ihre Untertha- nen sich an kein fremdes Gericht mehr wenden durften. Wer sich selbst mächtig genug fühlte, that längst, als ob kein deutsches Reich mehr eristirte. Der Reichstag endlich, der seit 1663 Jahr aus, Jahr ein in Regensburg versammelt war, hatte nichts zu thun. Was die größeren Fürsten unter einander zu verhandeln hatten, daö mach- ten sie persönlich oder schriftlich ab, ihre Gesandten in Regensburg erfuhren von wichtigen Dingen nichts mehr. Um nun doch sich ir-

7. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 382

1859 - Lübeck : Rohden
382 H §• 9. Uebergang des Kaiserthums vvn dem sächsischen Hause re. lichkeit in den Bisthümern und Klöstern immer ausgedehntere Be- fugnisse und herrschaftliche Rechte zugestand. Die deutschen Bischöfe waren seine Minister, seine Feldherren und seine Unterhändler und Ge- sandten, sie bildeten seine Kanzlei und seinen Staatsrath, ihnen ver- traute er am liebsten die Verwaltung der deutschen Territorien an. Fast kein Abt oder Bischof war da, der nicht ein bedeutendes Landge- biet besessen und es als Graf oder mit herzoglichen Rechten zu verwalten gehabt hätte. Auf die Anhänglichkeit der Geistlichen suchte Heinrich die Sicherheit und Macht seines Thrones zu gründen. Sein Nach- folger Konrad Ii. dagegen wählte ein anderes Mittel. Er begün- stigte die damals besonders im südlichen Deutschland aufblühen- den Städte, er suchte die Reichsdienstmannen und die freien Leute wieder mehr in das Interesse des Königs zu ziehen, er hob den niedern Adel, die kleineren Lehensträger, absichtlich empor gegen die großen Herzöge und Markgrafen, deren Zahl und Macht er möglichst zu verringern suchte. Und wirklich schienen diese Maßregeln für den Augenblick einen guten Erfolg zu haben. Denn unter Konrad Ii. (1024—1039), dem ersten fränkischen Kaiser, der aus der freien Wahl des deutschen Volkes hervorging, hob sich die königliche Macht in Deutschland wieder zusehends, sowohl im Innern als nach außen. Zwar die Mark Schleswig ging für immer an den Dänenkönig ver- loren. Aber das Wendenland und Polen mußte die deutsche Ober- hoheit wieder anerkennen. Vor allen Dingen: das burgundische Reich wird theils durch Waffengewalt, theils durch Erbschaft mit Deutschland vereinigt. Auch in Italien war der deutsche Einfluß wieder im Zunehmen begriffen, wiewohl noch viel fehlte, daß der Kai- ser sich als Herr des Landes betrachten, sich als Schirmvogt des Papstes und der gesammten Kirche hätte beweisen können. Oder vielmehr hätte beweisen wollen. Denn dem fränkischen Kaiserhause fehlte der kirchliche Sinn. Obwohl sich dem Kaiser Konrad persön- liche Frömmigkeit nicht absprechen läßt, so hatte er doch nicht das mindeste Verständniß noch Interesse für kirchliche Dinge. Nur wie weit die Bischöfe und Siebte seinem hochstrebenden Herrsschergelüst dienten, waren sie ihm werth und wichtig. Uebrigens bekümmerte er sich we- der um die Reformation im Innern (die Heinrich Ii. anzubahnen suchte), noch um die Mission nach außen. Ungestört durften die wen- dischen Vasallen ihre heidnischen Götzenbilder vor dem kaiserlichen Heere einhertragen und alle Bitten und Gegenvorstellungen der geärgerten Ehristen ließen den Kaiser unbewegt. Ungescheut knechtete er selbst die Kirche und ihre Diener wie und wo er nur konnte, ohne zu ahnen,

8. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 368

1859 - Lübeck : Rohden
368 Xx. §. 4. Uebergang der deutschen Krone auf das sächsische Haus. und Besitzungen bestätigen, aber er suchte sich gewisse oberherrliche Rechte über sie und ihre Landschaften zu sichern. Darin handelte er also ganz als Kaiser. Die großen Herren, die sich nicht mehr beseitigen ließen, mußten doch erst von ihm ihre Rechtstitel in Empfang nehmen. Da es aber meist von dem guten Willen der Könige und Herzoge ab- hing, ob sie dem Kaiser huldigen und sich von ihm bestätigen lassen wollten oder nicht, so kann man denken, daß je mächtiger sie wurden, Vesto weniger sie noch nach dem Kaiser fragten. Odo von Paris ward bald so mächtig, daß er den Ramnulf von Aquitanien und alle anderen Gewalthaber in Frankreich zur Unterthänigkeit zwang und den karolingischen Königsstamm ganz bei Seite schob. Von ihm oder doch von seinem Bruder Robert, der sein Nachfolger ward, stammte das spätere französische Königsgeschlecht der Capetinger, welches noch vor Kurzem wenigstens in seinen Seitenzweigen den französischen Thron besessen hat. §. 4. Uebergang der deutschen Krone auf das sächsische Haus. In Deutschland war unter den absterbenden Karolingern die Lage der Dinge nicht viel anders als in Frankreich und Italien. Deutsche Grafen, Herzoge und sonstige Beamte des Kaisers erhüben sich zu gleicher Selbständigkeit wie die aufstrebenden Fürsten in den übrigen Landen des alten karolingischen Kaiserreichs. Hatte man hier doch am wenigsten die Zeit vergessen, wo jeder deutsche Hauptftamm unter seinem eignen angestammten Herzog stand. Aber in Deutschland trat noch ein ganz besonderes Element hinzu. Wir können keinen Augen- blick vergessen, daß der Bau des deutschen Reiches in seinen wesent- lichen Grundlagen ein kirchlicher Bau war. Bei jedem Wendepunkt der deutschen Geschichte sehen wir die hohe Geistlichkeit als die ent- scheidende Macht hervortreten. Das ist in Frankreich und Italien niemals der Fall gewesen. Auch jetzt, da die Herrlichkeit des karo- lingischen Geschlechts zu Ende ging und Deutschland wieder in ein- zelne kleine Stücke auseinanderzufallen drohte, war es die Geistlich- keit, war es insonderheit der Primas von Deutschland: Hatto von Reichenau, Erzbischof von Mainz, der nicht bloß das Ganze zu- sammenzuhalten, sondern es einer neuen kräftigen Entwicklung ent- gegenzuführen verstand. Er sah ein, daß die mächtigen Herzoge von Sachsen und Thüringen, Franken, Lothringen, Alemannien und Bayern nicht mehr zu beseitigen oder zu umgehen wären. Die Stärke des Reichs, die Vertheidigungsfähigkeit gegen die auswärtigen Feinde beruhte darauf, daß in allen Theilen des Landes tüchtige, schlagfer- tige, möglichst selbständige Fürsten zu finden waren, deren eignes

9. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 369

1859 - Lübeck : Rohden
Xx. §. 4. Uebergang der deutschen Krone auf das sächsische Haus. 369 Interesse es erheischte, das Wohl des ihnen anvertrauten Landes- theils mit allem Eifer zu fördern. Dazu mußte ihnen ihr Gebiet als eine königliche Verleihung oder Lehen zugesprochen werden. Aber es war eben nur eine Verleihung, die an gewisse Bedingungen geknüpft war. Der König, so war Hatto's Gedanke, blieb der eigentliche Herr und Besitzer des Landes. Sobald das Fürstenhaus, dem er es verliehen hatte, ausstarb oder durch Unthaten seine Rechte und Güter verwirkte, hatte der König das Recht, die Provinz wieder an andere Fürsten zu verleihen. Dadurch waren die Herzöge schon an den Gehorsam des Kaisers gefesselt. Noch mehr dadurch, daß sie dem Könige zur Heeresfolge verpflichtet waren und ihm gewisse Dienste zu leisten hatten, ferner dadurch, daß sie bei jeder Aufleh- nung gegen den König die ganze Macht der Geistlichkeit gegen sich zu wenden fürchten mußten, und endlich dadurch, daß ihre Streitig- keiten der Entscheidung des Königs unterlagen. Also ungefähr in gleicher Weise wie deutsche Bischöfe und Erzbischöfe, selbständig in ihren Sprengeln, doch der Oberaufsicht des Primas unterworfen wa- ren, so sollten die deutschen Herzöge und Markgrafen dem König un- terworfen sein, und wie der Primas sammt allen seinen Bischöfen und allen fremden Bischöfen wieder unter dem Papste stand, so sollte auch der Deutsche mit seinen Herzögen und allen fremden Königen unter dem Kaiser stehen — wenn nämlich erst wieder ein Kaiser da wäre, der diesen Namen verdiente. So gestaltete sich allmälig die Verfassung Deutschlands. Unter dem Könige (so lange Ludwig das Kind König war, blieb Erzbischof Hatto Vormund und Re- gent) sehen wir die vier großen Herzöge mit ihren Gefolgsleuten, nämlich Otto den Erlauchten, Herzog von Sachsen und Thü- ringen, Leutpold, und nach ihm seinen Sohn Arnulf, Herzog von Bayern, Gebhard, und nach ihm Reginar, Herzog von Lothringen, Kon rad, Herzog von Franken (hessische Länder und das Stromgebiet des Main). Nur für Schwaben oder Aleman- nien fehlte der Herzog noch. Die mächtigen Familien in jener Ge- gend machten sich gegenseitig die höchste Gewalt im Lande streitig; es fand sich kein über alle anderen entschieden hervorragendes Haupt. Was sollte nun aber werden, wenn die bisherige karolingische Kö- nigsfamilie ausstarb? (Ludwig das Kind starb 911.) Da blieb nichts Anderes übrig, als aus den mächtigen Herzögen selbst den einen zum König zu machen. Nach einigem Schwanken ward diese Erhebung dem Sachsenherzog zu Theil. v. Rohden, Leltfaden. 24

10. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 391

1859 - Lübeck : Rohden
Xxi. §. 2. Kampf des Papstthums wider die kaiserliche Obergewalt. 391 so weit wagte doch auch Gregor nicht zu gehen, daß er mit Einem Schlage aller weltlichen Obrigkeit den Krieg erklärt hätte. Zunächst that er nur gegen den persönlich nichtswürdigen, von seinen eignen Un- terthanen verabscheuten Heinrich Iv. die äußersten Stritte, der schon um anderer Ursachen willen die schwersten Kirchenstrafen verdiente. Er bannte ihn, und da nach seinen kirchlichen Begriffen ein gebannter Fürst nicht mehr fähig war zu regieren, so ließ er sich zu dem Unerhörten hinreißen: er sprach alle Unterthanen Heinrich's von dem ihm gelei- steten Eide los, erklärte ihn für abgesetzt, und ermächtigte die Fürsten, sich einen neuen König zu wählen. §. 2. Kampf des Papstthums wider die kaiserliche Obergewalt. Aber nicht so schnell ist der Gang der Dinge in eine andere Richtung gebracht. Von allen Seiten erhub sich dem kühnen Gre- gor Vii. Widerspruch und lebhafte Entrüstung. Viele Bischöfe er- laubten erst jetzt ihrer niedern Geistlichkeit ganz ausdrücklich, sich zu verheirathen. Andere erklärten dem Papst die Unmöglichkeit, das Cölibat durchzusühren. Andere erklärten sein Gesetz für ketzerisch, für teuflisch. Und wirklich gab es an etlichen Punkten des weiten römischen Kirchenverbandes noch Jahrhunderte lang beweibte Geistliche; so in Polen, in der Normandie. Die Fürsten aber, die Könige und der Kaiser kümmerten sich durchaus nicht um Gregor's Verbot der Investitur. Sie setzten nach wie vor die Bischöfe ein und ab. Wie hätten sie auch anders können? Waren doch die hohen Geistlichen im römischen Reich zugleich mächtige Lehensträger und Vasallen, die den Grafen und Herzögen an Landbesitz, Macht und Gerechtsamen gleich standen. Die Besetzung dieser wichtigen Reichsämter und geistlichen Fürstenthümer einer fremden Hand überlassen, hätte so viel geheißen, als auf die Hälfte der kaiserlichen und fürstlichen Gewalt verzichten. Auch nachdem Heinrich Iv. sich vordem Papst zu Canossa so tief gede- müthigt hatte, war er keineswegs gemeint, seine kaiserlichen Rechte fahren zu lassen. Mit den Feinden Gregor's trat er in Bund; nachdem er in Deutschland seinen Gegner Rudolf von Schwaben überwältigt, belagerte er den Papst in Rom und brachte ihn so in die Enge, daß der tapfere Normannenherzog Robert Guiscard, der sein neuerobertes Land von den Päpsten zu Lehen genommen hatte, erst aus Apulien herbei mußte, um ihn aus den Händen der Deut- schen zu befreien und ihn nach Salerno in Sicherheit zu bringen. Dort ist Gregor als ein Verbannter, aber unbesiegt und unerschüt- tert gestorben (1085). Seine Grundsätze aber blieben am Leben
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